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Sachkunde Töten von Wirbeltieren nach §4 Tierschutzgesetz

240,- € netto/ pro Person

Hier erfahren Sie mehr über den Kurs!

Dieser Kurs richtet sich an Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten. In dem Kurs werden die ethischen Belange der Tötung von Wirbeltieren, sowie die Risikominimierungsmaßnahmen behandelt. Alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bekämpfen von Wirbeltieren nach § 4 Tierschutzgesetz werden im Kurs vermittelt.

Der Kurs endet mit einer Abschlussprüfung.

 

 

Seminarinhalte
  • Besonderheiten der Wirbeltiere:  sensorische und neurologischen Systeme und Leistungen von Wirbeltieren und wirbellosen Tieren. 
  • Schmerz bei Tieren: Den Teilnehmern soll vermittelt werden, was Schmerzen sind, wie sie entstehen und wie die zentralnervöse Verarbeitung abläuft. Außerdem wird auf die Konsequenzen für ein tierschutzgerechtes Töten eingegangen.
  • Biologie und Verhalten von ausgewählten Schädlingen: Hier werden die Biologie und das Verhalten von Ratten, Mäusen, Tauben, Wühlmaus und Maulwurf vorgestellt.
  • Methoden des Tötens von Tieren: Vorstellen verschiedener Tötungsmethoden. Besondere Bedeutung hat hier der Einsatz von Blutgerinnungshemmern als die am häufigsten verwendete Methode zum Töten von Wirbeltieren.
  • Relevante Gesetze: Der Teilnehmer soll einen groben Überblick über sonstige relevante Gesetze erhalten. Auf die meisten Gesetze wurde bereits ausführlich in der Ausbildung zum Schädlingsbekämpfer eingegangen. Umsetzung von Risikominimierungsmaßnahmen.
Voraussetzungen

Gute Kenntnisse der deutschen Sprache (mind. Sprachniveau B2), Abschluss einer allgemeinbildenden Schule, Verstehen von Fremdwörtern.

Für einen Onlinekurs sind technische Hilfsmittel in Form eines Headset und einer Webcam notwendig, außerdem ist ein Personalausweis zur Identitätsfeststellung bereit zu halten. 

 

Besonderheiten

Schulung für Mitarbeitende die berufsmäßig oder gewerblich Wirbeltiere töten wollen (incl. der gesetzlichen Risikominimierungsmaßnahmen).

Erwerb des Sachkundenachweises über notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bekämpfen von Wirbeltieren nach § 4  Abs. 1 Tierschutzgesetz werden im Kurs vermittelt.

WICHTIG: Die Anerkennung des Sachkundenachweises erfolgt durch das zuständige Veterinäramt. Jedes Veterinäramt entscheidet eigenständig, ob Kenntnisse und Fähigkeiten für die Bekämpfung von Wirbeltieren nach §4 ausreichend sind. Auf Wunsch werden der Behörde detaillierte Informationen zu Kursinhalten zur Verfügung gestellt.

Dauer

Kursdauer: 1 Tag, 8 Stunden von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Teilnehmer*innenzahl

Max. 20 Teilnehmer*innen.

MitarbeiterInnen, die berufsmäßig oder gewerblich Wirbeltiere töten, Hausmeister, Kanalarbeiter, Gebäudereiniger, Hygiene-Fachkräfte (sofern es zu deren Aufgaben gehören wird), etc.

Abschluss

Schriftliche Prüfung im Anschluss an den Kurs (teilw. Multiple-Choice) > Dauer: 30 min

Zertifikat „Sachkunde: „Töten von Wirbeltieren gem. §4 Tierschutzgesetz“.

WICHTIG: Die Anerkennung des Sachkundenachweises erfolgt durch das zuständige Veterinäramt. Jedes Veterinäramt entscheidet eigenständig, ob Kenntnisse und Fähigkeiten für die Bekämpfung von Wirbeltieren nach §4 ausreichend sind. Auf Wunsch werden der Behörde detaillierte Informationen zu Kursinhalten zur Verfügung gestellt.