Auffrischungskurs TRGS 523
295,- € netto/ pro Person
Hast du schon deine Auffrischung der Sachkunde gem. gesetzlicher Forderung der Gefahrstoffverordnung Anhang 1, Nummer 4.4 Absatz 5?
Nein? Dann aber schnell!
Die Auffrischung ist für TRGS 523- (Teilsachkundige) und IHK-Sachkundige (Vollsachkundige) erforderlich.
Der Sachkundige muss sich regelmäßig fortbilden, da die Sachkundenachweise spätestens 6 Jahre nach der Ausstellung nicht mehr gültig sind.
Der Kurs ist in Anlehnung an die BLAC-Vorschrift zur Vermittlung der Kenntnisse für den Einsatz von Rodentiziden nach § 15c der GefStoffV aufgebaut und wird mit einer Prüfung als Sachkundenachweis beendet.
IPMpro ist mit Bescheid H911028721-1Ka vom 14.06.2024 durch das Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Göttingen, Alva-Myrdal-Weg 1, 37085 Göttingen als Einrichtung zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zum Erhalt der Sachkunde nach § 15 c Abs. 1 i. V. mit Anh. I Nr. 4.4 GefStoffV und der TRGS 523 anerkannt.
Teilnahmebedingung: Nachweis der Ausbildung zum Schädlingsbekämpfer (IHK-Zeugnis der staatlichen Ausbildung, Meisterbrief, Gesellenbrief oder Sachkunde gem. TRGS-523)
Wichtig! Um an dem Kurs teilnehmen zu können, müssen Sie nach der Kursanmeldung diesen Nachweis erbringen.
Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen
Kursbeginn: 8:00 Uhr
Kursort
Seminarinhalte
Besonderheiten
Leistungen & Dauer
Kursdauer: 6 Stunden von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr incl. Abschlußprüfung
Leistungen: Abschlusszertifikat