Auffrischungskurs TRGS 523
295,- € netto/ pro Person
Hast du schon deine Auffrischung der Sachkunde gem. gesetzlicher Forderung der Gefahrstoffverordnung Anhang 1, Nummer 4.4 Absatz 5?
Nein? Dann aber schnell!
Die Auffrischung ist für TRGS 523- (Teilsachkundige) und IHK-Sachkundige (Vollsachkundige) erforderlich.
Sie ist alle 4 Jahre zu absolvieren, wenn die Sachkunde vor dem 1.10.2021 abgelegt wurde. Sie ist alle 6 Jahre zu absolvieren, wenn die Sachkunde nach dem 1.10.2021 abgelegt wurde.
Der Kurs ist in Anlehnung an die BLAC-Vorschrift gem. § 11 ChemVerbotsV aufgebaut und wird mit einer Prüfung als Sachkundefortbildung beendet.
IPMpro ist mit Bescheid H911028721-1Ka vom 14.06.2024 durch das Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Göttingen, Alva-Myrdal-Weg 1, 37085 Göttingen als Einrichtung zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zum Erhalt der Sachkunde nach § 15 c Abs. 1 i. V. mit Anh. I Nr. 4.4 GefStoffV und der TRGS 523 anerkannt.
Teilnahmebedingung: Nachweis der Ausbildung zum Schädlingsbekämpfer (IHK-Zeugnis der staatlichen Ausbildung, Meisterbrief, Gesellenbrief oder Sachkunde gem. TRGS-523)
Wichtig! Um an dem Kurs teilnehmen zu können, müssen Sie nach der Kursanmeldung diesen Nachweis erbringen.
Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen
Kursbeginn: 8:00 Uhr
Kursort
Seminarinhalte
Besonderheiten
Leistungen & Dauer
Kursdauer: 6 Stunden von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr incl. Abschlußprüfung
Leistungen: Abschlusszertifikat