Landwirtschaft

Handeln trotz Aufschub.
Wanderratte. Foto: Dr. Reiner Pospischil

Der Bundesrat hat die Übergangsfrist für den Sachkundenachweis zur Rattenbekämpfung mit Rodentiziden überraschend verschoben. Statt zum 28. Juli 2027 gilt nun der 28. Juli 2030 als Stichtag. Bis dahin dürfen Landwirte Biozid-Produkte weiterhin über den Pflanzenschutzschein erwerben und anwenden.

Schon der Bundesrat selbst begründet die Verschiebung mit den begrenzten Schulungskapazitäten: Um z.B. alle 81.000 Betriebe in Deutschland fristgerecht zu qualifizieren, wären nach Angaben des Bundesrats mehr als zehn Schulungen täglich nötig.

Die zusätzlichen drei Jahre schaffen also keine zusätzliche Kapazität, sie strecken den bestehenden Engpass lediglich über einen längeren Zeitraum.

Wer jetzt einen anerkannten Lehrgang absolviert, sichert sich einen entscheidenden Vorteil, denn die Sachkunde bleibt sechs Jahre gültig und wird derzeit unter den milderen Anforderungen der TRGS 523 erworben.

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