Pharaoameise

Die Pharaoameise

ca. 2 mm

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monomorium pharaonis 

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Vorkommen

– weltweit

– ganzjährig

– in Deutschland dauerhaft nur in Gebäuden

– warmlebend (optimal 27°C), bevorzugt in feuchten und warmen Bereichen

Nahrung

Bevorzugt proteinhaltige Nahrung (u.U. auch an Wunden, Kadavern), kann aber auch auf rein zuckerhaltige Nahrung umstellen.

Tage bis zur Gesamtentwicklung bei optimalen Bedingungen

Entwicklung

– holometabol

– kein Schwarmflug

– die Paarung der Geschlechtstiere findet im Nest statt

 

Lebensweise

Vorkommen

Kommunikation

Staatenbildende Insekten mit hoch entwickelter Kommunikationsfähigkeit (chemische Signale)

Befallsausbreitung

Viele Königinnen pro Kolonie (polygyn), erleichtert Bildung von Tochterkolonien und kann zusammen mit Alarm- und Fluchtverhalten zu gebäudeübergreifenden Befallsausbreitungen führen.

Nester

Die Nester sind fast immer unauffindbar bzw. unerreichbar versteckt, auch in Hohlwänden oder Maschinentoträumen.

Befallshinweise, Monitoring

Sehr kleine, honiggelbe Ameisen, einzeln oder straßenbildend an protein- und zuckerhaltiger Nahrung.

Befall wird wegen Unauffälligkeit der Tiere meist erst entdeckt, wenn Kolonien voll entwickelt sind.

Bestimmung schwierig und nur mit Binokular möglich.

Oft mehrere Befallsherde im selben Gebäude, deshalb Befallserhebung mit Köder in allen Räumen des Objektes.

Bekämpfungsmaßnahmen

Verfahren

Nur Köderverfahren einsetzen, Spritz-/Sprühverfahren nicht anwenden!

 

Pharaoameisenköder mit langsam wirkendem Fraßwirkstoffen an allen Stellen platzieren, wo zuvor ausgebrachter Testköder nach 24 Stunden angenommen wurde. 

Annahme

Die Annahme der wirkstoffhaltigen Köder unbedingt ebenfalls überprüfen.

Platzierung der Köder

Die Köderdosen bzw. -behälter immer bündig mit Untergrund, dicht neben, nicht auf Laufwegen deponieren, dabei keine Ameise zerdrücken.

Besondere Hinweise zur Mittelauswahl

– Für Befallstilgungen eignen sich verzögert wirkende Gelköder

– Bei besonderer Kundenanforderung auch Wirkstoffe aus der Gruppe der Insektenwachstumsregulatoren einsetzbar, wobei jedoch eine verspätete Kolonietilgung in Kauf genommen werden muss

– Ggf. entsprechende Auflagen nach § 18 IfSG bei behördlichen Anordnungen beachten

Weitere Maßnahmen, Behandlungsintervalle

 

Köder nachlegen, bis keine Aktivität mehr feststellbar.

Erfolgskontrolle

 

– Erneute Befallserhebung mit wirkstoffreichem Testköder

– In wiederbefallsgefährdeten Objekten Monitoring (regelmäßig wiederholte Testbeköderung) einrichten 

– Bei wiederholtem Befall Einschleppungswege (Wareneingang von problematischen Lebensmitteln oder Zulieferern) zurückverfolgen und Unterbindung anstreben

Hinweise zu besonderen Nachsorge

 

Wirkstoffhaltige Köder nach Tilgungsnachweis entfernen.

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